Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen der
„Fotoart-for-you“
Rodland 19 51580
Reichshof-Erdingen
Im Nachstehenden „Fotoart-for-you“
genannt
Stand: 08/2020
I. Allgemeines
1.
Für die Geschäftsbedingungen zwischen
der Fotoart-for-you und unseren Kunden gelten
ausschließlich die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
(AVLB).Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende
Regelungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
worden sind. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn die Fotoart-for-you in Kenntnis entgegenstehender oder von den
eigenen Geschäfts- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des
Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos durchführt.
2.
Mit der Erteilung eines Auftrages
oder der Annahme von Leistungen erkennt der Kunde die Geltung unserer
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur für das betreffende Geschäft,
sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte an.
3.
Die fehlerhafte Übermittlung
telegrafischer, fernschriftlicher oder telefonischer Bestellungen sowie
Weisungen geht auf Gefahr des Käufers.
4.
Änderungen der in diesen AVLB
und/oder dem Vertrag enthaltenen Bestimmungen bedürfen der Schriftform.
II.
Angebot und Auftragsbestätigung
1.
Unsere Angebote sind freibleibend.
Die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die
Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest.
2.
Aufträge, Verträge,
Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen und alle sonstigen
Vereinbarungen oder Erklärungen einschließlich der Zusicherung von
Eigenschaften werden für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
3.
Die Fotoart-for-you ist nach Ablauf
einer Frist von vier Wochen ab dem Datum des Angebotes an die Angebotspreise
nicht mehr gebunden. Die den Angeboten zugrunde liegenden Preise verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.
An den Angebotsunterlagen,
insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen behält sich die Fotoart-for-you das Eigentums- und Urheberrecht vor.
Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
III.
Preise
1.
Die Lieferungen erfolgen, sofern sich
nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt, zu den in der
Auftragsbestätigung genannten Preisen (zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer) stets „ab Werk“.
2.
Alle Nebenkosten, wie z.B. Verladung,
Verpackung, Transport, Einbau, Aufstellung und Monteurgestellung gehen, falls
nicht anders vereinbart, zu Lasten des Kunden.
3.
Treten nach Abschluss des Vertrages
Ereignisse ein, die unsere Selbstkosten bei der Herstellung oder dem Versand
der Ware verteuern, insbesondere durch Erhöhung unserer Einkaufspreise oder
durch Lohnerhöhungen infolge des für uns gültigen Lohn- und Gehaltstarif, so
ist die Fotoart-for-you zu entsprechenden Preiserhöhungen berechtigt.
IV.
Zahlungsbedingungen
1.
Zahlungen sind ohne jeden Abzug
sofort nach Lieferung bzw. Rechnungsstellung zu leisten. Der Kunde kommt ohne
weitere Erklärung der Fotoart-for-you 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in
Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Bei einem Vertrag über die Lieferung von
Maschinen und Anlagen ist 1/3 des vereinbarten Kaufpreises bei Bestellung, ein
weiteres 1/3 innerhalb von 7 Tagen nach Anzeige der Versandbereitschaft
und das letzte 1/3 innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.
2.
Der Abzug von Skonto bedarf einer
gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung.
3.
Im Falle des Vorhandenseins von
Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die
Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich
ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Lieferung zu. In einem solchen Fall
ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene
Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den
voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer
Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte
wegen Mängel geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht
geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem
Wert der mit Mängeln behafteten Lieferung bzw. Arbeiten steht.
V.
Lieferung/Lieferzeit/Verzug
1.
Die Fotoart-for-you haftet im Falle
der Verzögerung der Leistung im Falle des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist im
Falle der groben Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt; dies gilt nicht bei einer Haftung wegen
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2.
Wegen Lieferverzögerungen, die nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fotoart-for-you beruhen, kann der
Besteller keine Ansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere für
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt. Der vereinbarte Liefertermin bzw.
die Lieferfrist verschiebt sich in diesen Fällen entsprechend der Dauer des
Lieferhindernisses.
3.
Die Fotoart-for-you steht für die
rechtzeitige Beschaffung Ihrer Lieferungen/Leistungen nur ein, soweit sie durch
rechtzeitigen Abschluss entsprechender Verträge mit Zulieferern oder
Subunternehmern die erforderlichen Zulieferungen und sonstigen Leistungen
(nachfolgend zusammen „Zulieferungen) rechtzeitig erhält. Wir werden den Kunden
rechtzeitig über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit
der Zulieferungen informieren.
4.
Lieferfristen und Liefertermine
gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese im Angebot ausdrücklich
schriftlich zugesagt werden. Die Fotoart-for-you ist an den Liefertermin bzw.
die Lieferfrist nicht gebunden, wenn der Besteller seinen Obliegenheiten
(Zahlung von Abschlägen, Beibringung erforderlicher Unterlagen etc.) nicht
rechtzeitig nachkommt.
5.
Lieferfristen beginnen frühestens an
dem Tag, an dem der Vertrag schriftlich geschlossen wurde. Der Beginn setzt die
Abklärung aller technischen Fragen voraus.
6.
Bei nachträglichen Änderungswünschen
des Bestellers Ist die Fotoart-for-you von der Einhaltung des Liefertermins
bzw. der Lieferfrist befreit.
7.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder
verletzt er sonst bestehende Mitwirkungspflichten, so ist die Fotoart-for-you
berechtigt, den entstandenen Schaden, einschließlich der Mehraufwendungen zu
verlangen. In diesem Fall geht beim Kauf unserer Produkte die Gefahr des
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt
auf den Kunden über, in dem er in Annahmeverzug gerät. Darüber hinaus sind wir
berechtigt, dem Kunden eine angemessene Annahmefrist zu setzen und nach deren
fruchtlosen Verstreichen vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt
der Leistung zu verlangen.
8.
Bei sämtlichen Lieferungen geht die
Transportgefahr auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat
und zwar ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt.
9.
Verzögert sich der Versand infolge
von Umständen, welche die Fotoart-for-you
nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf
den Abnehmer über. Warensendungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch
des Bestellers und dann auf seine Kosten versichert.
VI.
Eigentumsvorbehalt
1.
Der Liefergegenstand bleibt Eigentum
der Fotoart-for-you bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der
Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Kunden,
insbesondere Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die
Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten;
der Kunde ist zur Herausgabe des Liefergegenstandes verpflichtet.
2.
Wird der Liefergegenstand mit
anderen, nicht der Fotoart-for-you gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt
oder verbunden, geht das Eigentum oder Miteigentum des Bestellers an der neuen
Sache sofort mit seiner Entstehung auf uns über sofern wir kein Miteigentum
erwerben, sondern unser Eigentum verlieren.
3.
Alle Forderungen des Bestellers aus
einer Weiterveräußerung von Ware, an der wir Eigentum oder Miteigentum haben
(Vorbehaltware), gehen bereits mit dem Abschluss des Veräußerungsgeschäftes in
Höhe des Rechnungswertes unserer Ware (einschließlich Mehrwertsteuer) auf
uns über, und zwar gleich, ob die Ware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert
wird.
4.
Kosten für Wartungs- und
Inspektionsarbeiten sind auch während des Eigentumsvorbehaltes von dem
Besteller zu tragen, auch, wenn diese durch die Fotoart-for-you durchgeführt
werden.
VII.
Mängelgewährleistung
1.
Die Fotoart-for-you gewährleistet
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, dass das neue Produkt frei von Material-
und Fertigungsfehlern ist, sofern nicht nachfolgend eine andere Regelung
getroffen wird.
2.
Zusicherungen im Hinblick auf die
Eigenschaften des Produktes können nur von der Geschäftsleitung der Fotoart-for-you
gegeben werden. Sie bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als
Zusicherung gekennzeichnet sein.
3.
Gewährleistungsrechte des Kunden
bestehen nur, wenn dieser den Liefergegenstand unverzüglich nach Lieferung
untersucht und erkennbare Mängel uns gegenüber unverzüglich rügt. Zeigt sich
später ein Mangel, so ist auch dieser unverzüglich gegenüber der Fotoart-for-you
zu rügen. Anderenfalls gilt der Liefergegenstand auch in Ansehung des Mangels
als genehmigt.
4.
Mängelansprüche bestehen nicht bei
nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
5.
Das Wahlrecht zwischen
Mängelbeseitigung und Nachlieferung steht in jedem Fall der Fotoart-for-you zu.
6.
Die zum Zwecke der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen,
dass die Lieferungen oder Leistungen an einem anderen Ort als die Niederlassung
des Kunden verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht dem
Bestimmungsgemäßen Gebrauch.
7.
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen
die Fotoart-for-you bestehen nur unter den Voraussetzungen der Ziffer
8.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich
aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Die Fotoart-for-you haftet daher
nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere
für entgangenen Gewinn oder andere Vermögensschäden beim Kunden. Diese
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
VIII.
Schadenersatzansprüche
1.
Die Fotoart-for-you haftet außer in
Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der
schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in
Satz 1 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
IX.
Verjährung
1. Die
Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängel der Lieferung – gleich
aus welchem Rechtsgrund- beträgt 1 Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen
der § 438 Abs.1 Nr. 1 BGB, § 438 Abs.1 Nr.2 BGB, § 479 Abs.1 BGB oder § 634a
Abs.1 Nr.2 BGB. Die im vorstehenden Satz genannten Fristen unterliegen der
gesetzlichen Verjährungsfrist.
2. Die
Verjährungsfristen nach Absatz 1 gelten auch für sämtliche
Schadenersatzansprüche gegen die Fotoart-for-you, die mit einem Mangel in
Zusammenhang stehen - unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit
Schadenersatzansprüche jeder Art gegen die Fotoart-for-you bestehen, die mit
einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist
des Absatz 1 Satz 1.
3. Die
Verjährungsfristen nach Absatz 1 und Absatz 2 gelten nicht:
a)
im Falle des Vorsatzes.
b)
wenn die Fotoart-for-you einen Mangel
arglistig verschwiegen hat. Hat die Fotoart-for-you einen Mangel arglistig
verschwiegen, so gelten statt der in Absatz 1 genannten Fristen die
gesetzlichen Verjährungsfristen.
c)
in Fällen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
4.
Die Verjährung beginnt bei allen
Ansprüchen mit der Ablieferung. Schuldet der Kunde nach dem Vertrag die Abnahme
der Sache, so beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
5.
Soweit nichts anderes bestimmt ist,
bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die
Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn der Fristen unberührt.
X.
Abtretungsverbot
1.
Die Abtretung von Ansprüchen des
Kunden gegen die Fotoart-for-you ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Fotoart-for-you
zulässig.
XI.
Schlussbestimmungen
1.
Anzuwendendes Recht ist das nationale
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
2.
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist
der Geschäftssitz der Fotoart-for-you Gerichtsstand. Wir sind jedoch
berechtigt, unsere Ansprüche auch an dem für den Kunden zuständigen
Gerichtsstand geltend zu machen.
3.
Soweit sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Fotoart-for-you
Erfüllungsort.
4.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.